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Wann benötigen Sie einen Befund?
In der Regel benötigen Sie einen Befund von Ihrem Rauchfangkehrer
für die Fertigstellungsanzeige von sämtlichen Fängen in Neu-
für die Inbetriebnahme einer neuen oder ausgetauschten Feuerstätte,
für die Rohbaubeschau auf Verlangen der Baubehörde,
für die Aufklärung von Geruchsbelästigungen, Mängeln, Schäden usw.
Bitte beachten Sie, dass Befunde für Behörden (z.B. Bauamt) und Gasnetzbetreiber eine Gültigkeit von 6 Monate besitzen!
Übersicht: Befundarten |
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Befundart |
Zeitpunkt |
Zweck |
Rohbaubeschau |
Planung und erste Bauphase |
Beratung und Baubegleitung |
Baubefund |
Fertigstellung des Bauvorhabens |
Fertigstellungsanzeige |
Vorbefund |
Planung bei Neuaufstellung oder Tausch einer Feuerstätte |
Eignungsbestätigung für z.B. Installateure; Auflagenbeschreibung |
Eignungsbefund |
Fertigstellung bei Neuaufstellung oder Tausch einer Feuerstätte |
Fertigstellungsanzeige für Feuerstätten; Anschluss an das Gasnetz; |
Prüfbericht |
bei Auftreten von Problemen |
Dokumentation von Mängel |