Verbrennungsluft - Rauchfangkehrer

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Verbrennungsluft

Überprüfungen

Sinn und Zweck der Verbrennungsluftzufuhrmessung
Die schnell fortschreitende technische Weiterentwicklungen im Bereich Bau- und Heizungstechnik führte nicht zuletzt dazu, dass Gebäudehüllen immer wärmeeffizienter und damit immer dichter wurden.

Bei immer dichter werdenden Gebäudehüllen (insbesondere Fenster und Außentüren) kann bei Feuerstätten, die den Sauerstoff für den Verbrennungsprozess über den Aufstellungsraum beziehen, mitunter nicht ausreichend frische Verbrennungsluft, die für eine vollständige Verbrennungen notwendig ist, nachströmen. Ist zu wenig Verbrennungsluft vorhanden, kommt es zu einer unvollständigen Verbrennung und das farb-, geruch- und geschmacklose Gas Kohlenmonoxid (CO) entsteht.

K
ohlenmonoxid ist ein gefährliches Atemgift. Schon kleine Mengen Kohlenmonoxid in der Atemluft können schwerste Vergiftungen des Körpers auslösen!

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Verbrennungsluftzuführung stellt sicher, dass
eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung bei raumluftabhängigen Gasfeuerstätten gegeben ist und unterbindet dadurch die Entstehung von lebensbedrohlichen Gasen.

Regelung
Die Ausstellung eines Nachweises über die Verbrennungsluftzuführung wird in der Verordnung über die Überprüfungs- und Kehrperioden (§4 Abs. 2) bei raumluftabhängig betriebenen Feuerstätten

  • vor der erstmaligen Inbetriebnahme,

  • nach einer über ein Jahr hinausgehenden Nichtbenützung,

  • bei baulichen Veränderungen, die den Luftverbund beeinflussen

verlangt.

Der messtechnische Nachweis erfolgt - je nach Bauart Ihres Gasgerätes - mittels Luftzahlmessung (B11 (raumluftabhängig ohne Gebläse)) oder Differenzdruckmessung (B Geräte).

 
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