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Sinn und Zweck des Eignungsbefundes (Endbefund)
Vor der Inbetriebnahme Ihrer neu aufgestellten Feuerstätte sieht die NÖ Bauordnung eine abschließende Überprüfung durch den Rauchfangkehrer zur Erstellung eines Eignungsbefundes vor.
Im Zuge dieser Befundung wird überprüft, ob die neue oder ausgetauschte Feuerstätte vorschriftsgemäß an den Fang angeschlossen wurde. Dabei werden u.a. die Betriebsdichtheit, die Verbrennungsluftzuführung, die Reinigungs-
Heizen Sie mit gasförmigen Brennstoffen, so wird dieser Befund je nach Gasversorgungsunternehmen entweder Eignungsbefund für das Versorgungsunternehmen EVN oder Endbefund für das Versorgungsunternehmen Wiengas genannt.
Der End-
Beachten Sie bitte, dass für einen