Eignungsbefund - Rauchfangkehrer

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Eignungsbefund

Befundung

Sinn und Zweck des Eignungsbefundes (Endbefund)
Vor der Inbetriebnahme Ihrer neu aufgestellten Feuerstätte sieht die NÖ Bauordnung eine abschließende Überprüfung durch den Rauchfangkehrer zur Erstellung eines Eignungsbefundes vor.

Im Zuge dieser Befundung wird überprüft, ob die neue oder ausgetauschte Feuerstätte vorschriftsgemäß an den Fang angeschlossen wurde. Dabei werden u.a. die Betriebsdichtheit, die Verbrennungsluftzuführung, die Reinigungs- und Überprüfbarkeit der Fänge samt Verbindungsstücke sowie Zulassungen Ihrer Heizungsanlage kontrolliert und getestet.

Heizen Sie mit gasförmigen Brennstoffen, so wird dieser Befund je nach Gasversorgungsunternehmen entweder Eignungsbefund für das Versorgungsunternehmen EVN oder Endbefund für das Versorgungsunternehmen Wiengas genannt.

Der End-/Eignungsbefund dient zur Vorlage beim Bauamt und dem Gasversorgungsunternehmen. Ohne End-/Eignungsbefund kann keine Endabnahme seitens des Versorgungsunternehmens erfolgen.

Beachten Sie bitte, dass für einen
Eignungs- oder Endbefund von Gasfeuerungsanlagen bis 50 kW der Gaszähler bereits montiert sein muss, da im Rahmen der Befundung eine Luftzahlmessung (Verbrennungsluftzufuhrmessung) durchgeführt werden muss.

 
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü