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Sinn und Zweck der Betriebsdichtheitsmessung
Feuerstätten benötigen für den gefahrlosen und störungsfreien Betrieb eine ordnungsgemäße Ableitung der entstehenden Verbrennungsgase. Um dies zu gewährleisten und um ein Austreten von gefährlichen Verbrennungsgasen entlang des Fangsystems zu vermeiden, müssen in regelmäßigen Abständen Fänge sowie fest verlegte Verbindungsstücke auf freien Querschnitt und auf ihre Betriebsdichtheit überprüft werden. Zusätzlich kann bei groben Undichtheiten eine Brandgefahr entstehen.
Regelung
Gemäß der Verordnung über die Überprüfungs-
bei Überdruckbetrieb alle 5 Jahre,
bei Unterdruckbetrieb alle 10 Jahre,
vor der erstmaligen Inbetriebnahme,
bei Neuerrichtung einer Anschlussstelle oder einer Reinigungsöffnung,
im Gebrechensfall,
nach Instandsetzung oder einer wesentlichen Änderung der Abgasanlage,
nach dem Anschluss einer neu errichteten oder wesentlich geänderten Feuerstätte.
Prüfungsverfahren
Bei einschaligen Fängen aus Ziegeln oder einschaligen Formsteinen erfolgt die Betriebsdichtheitsprüfung mittels Raucherzeugung gemäß ÖNORM B8201.
Bei mehrschaligen Fängen bzw. bei Sonderfängen erfolgt die Betriebsdichtheitsprüfung mittels Inspektionskamera oder folgender Messverfahren:
Ringspaltmessung
Bei raumluftunabhängigen Feuerstätten (C-
Leckratenmessung (Überdruckfang)
Bei Feuerstätten, die im Überdruck betrieben werden (mit Gebläse), ist die Betriebsdichtheit mittels Überdruckmessung festzustellen. Dabei wird im Fang ein konstanter Überdruck von 200 Pa erzeugt und in weiterer Folge der Volumenstrom, der zur Aufrechterhaltung des eingestellten Überdrucks erforderlich ist, ermittelt und dadurch die Leckrate bestimmt.
Leckratenmessung (Unterdruckfang)
Bei Feuerstätten, die im Unterdruck betrieben werden, ist die Betriebsdichtheit mittels Unterdruckmessung festzustellen. Dabei wird im Fang ein konstanter Überdruck von 40 Pa erzeugt und in weiterer Folge der Volumenstrom, der zur Aufrechterhaltung des eingestellten Überdrucks erforderlich ist, ermittelt und dadurch die Leckrate bestimmt.